Ausführliche Informationen zur Bildungskarenz in Österreich

Die Bildungskarenz fördert die berufliche Weiterentwicklung. Viele Mütter und Väter kennen ihre Möglichkeiten nach der Elternkarenz nicht ausreichend.

In diesem Beitrag beschreibe ich detailliert die Bildungskarenz und beantworte viele deiner Fragen.

Wann immer du Fragen hast, melde dich gerne bei mir. Schreibe mir entweder gleich auf WhatsApp oder nutze meinen kostenlosen Rückrufservice.

Folgende Themen werden ich in meinem Beitrag explizit behandeln:


Die Bildungskarenz in Österreich ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich für eine bestimmte Zeit aus dem beruflichen Alltag zurückzuziehen, um sich weiterzubilden.

Diese Form der Freistellung bietet die Chance, persönliche und berufliche Qualifikationen zu erweitern und dabei den Arbeitsplatz zu erhalten.

Während der Bildungskarenz erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine finanzielle Unterstützung in Form des Weiterbildungsgeldes. Das Weiterbildungsgeld dient dazu, den Lebensunterhalt während dieser Zeit zu sichern.

Die Bildungskarenz trägt somit nicht nur zur individuellen beruflichen Entwicklung bei, sondern auch zur Stärkung der Fachkräfte und zur Förderung lebenslangen Lernens in Österreich.


Für die Inanspruchnahme einer Bildungskarenz in Österreich musst du bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Bestimmte Personengruppen: Nur bestimmte Personengruppen können die Bildungskarenz nutzen: Angestellte, Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Vertragsbedienstete und nicht-pragmatisierte Lehrer
  • 6 Monate Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung: Du musst vor dem Beginn der Bildungskarenz mindestens 6 Monate (die sog. Rahmenfrist) lang in Vollzeit oder Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein
  • Keine Versicherungslücke: Zwischen dem Beginn der Bildungskarenz und der Rahmenfrist darf es keine Versicherungslücke geben
  • Schriftliche Zustimmung vom Arbeitgeber: Die Zustimmung deines Arbeitgebers ist erforderlich, um eine Bildungskarenz zu starten. Diese Zustimmung muss schriftlich erfolgen und die Dauer der Bildungskarenz beinhalten
  • Anerkannte Weiterbildung während der Bildungskarenz: Während der Bildungskarenz musst du eine vom AMS anerkannte Weiterbildung besuchen

Wenn du rasch herausfinden möchtest, ob du die Voraussetzungen für die Bildungskarenz erfüllst, absolviere meinen interaktiven Anforderungscheck.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ermöglicht es dir, die Bildungskarenz zu nutzen und dich gezielt weiterzubilden, um deine beruflichen Perspektiven zu stärken.

Die Bildungskarenz wird nur einer bestimmten Personengruppe ermöglicht. Wenn du zu einer der folgenden Personengruppe zählst, kommt für dich grundsätzlich die Bildungskarenz in Frage:

  • Angestellte / Arbeiter: Angestellte und Arbeiter dürfen eine Bildungskarenz von bis zu 12 Monaten nutzen.
  • Freie Dienstnehmer: Als freier Dienstnehmer bist du seit 2011 gesetzlich den Angestellten und Arbeitern gleichgestellt und hast somit die Möglichkeit, eine Bildungskarenz von bis zu 12 Monaten zu beanspruchen.
  • Vertragsbedienstete: Als Vertragsbedienstete in öffentlich-rechtlichen Organisationen, sei es als Mitarbeiterin der Gemeinde, einer Stadt, des Landes oder des Bundes, steht dir ebenfalls die Möglichkeit offen, eine Bildungskarenz von bis zu 12 Monaten zu nutzen.
  • nicht-pragmatisierte Lehrer: Auch als Lehrer oder Lehrerin besteht die Möglichkeit, eine Bildungskarenz von bis zu 12 Monaten zu nutzen. Hierbei gibt es lediglich eine zusätzliche Voraussetzung: keine Pragmatisierung

Info:
Zu den Personengruppen, die die Bildungskarenz nicht(!) in Anspruch nehmen können, zählen Selbstständige, Beamte, arbeitslose Personen und Personen, die Sozialhilfe (früher: Mindestsicherung) beziehen.

Ganz konkret schreibt das Gesetz vor, dass du vor deiner Bildungskarenz 28 Wochen lang arbeitslosenversichert gewesen sein musst. Dieser Zeitraum von 28 Wochen wird als Rahmenfrist bezeichnet. Insgesamt sind dies 196 Tage. Das sind etwas mehr als 6 Monate.

Du bist arbeitslosenversichert, sobald du mehr als geringfügig gearbeitet hast. D.h. hast du eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Vollzeitbeschäftigung, bist du arbeitslosenversichert.

Bist du arbeitslosenversichert, bist du auch automatisch gesundheitsversichert.

Tipp:
Überprüfe ganz einfach und schnell, ob du die Voraussetzung erfüllst: Lade dir deinen Versicherungsdatenauszug auf meinesv.at herunter. Alternativ kannst du bei deiner Gesundheitsversicherung anrufen, deine SV-Nummer durchgeben und erfragen, ob du (vor dem Mutterschutz) bereits länger als 28 Wochen versichert warst.

Zwischen dem Beginn deiner Bildungskarenz und der Rahmenfrist von 28 Wochen darf keine Versicherungslücke vorhanden sein.

  • Wenn du die Bildungskarenz nach der Elternkarenz nutzen möchtest, ist es wichtig, dass du die ganze Zeit, angefangen beim Mutterschutz über die bezahlte(!) Elternkarenz (d.h. in der Zeit, in der du das Kinderbetreuungsgeld beziehst) bis zum Beginn der Bildungskarenz, immer versichert warst und Geld bekommen hast. Denn die Rahmenfrist betrifft 28 Wochen VOR(!) deinem Mutterschutz. Kurz gesagt bedeutet das, dass du in diesem gesamten Zeitraum finanzielle Bezüge von der Versicherung erhalten haben musst. Wichtig ist zudem, dass deine Bildungskarenz unmittelbar nach dem Ende des Kinderbetreuungsgeldes startet. Beispiel: Wenn das Ende deines Kinderbetreuungsgeldes der 16.08.2024 ist, dann muss deine Bildungskarenz am 17.08.2024 starten
  • Wenn du die Bildungskarenz ohne Elternkarenz nutzen möchtest, dann liegen die 28 Wochen der Rahmenfrist soundso unmittelbar vor dem Beginn deiner Bildungskarenz.

In 99% der Fälle besteht auch keine Versicherungslücke.

In folgenden Fällen kann aber eine Versicherungslücke auftreten:

  • Fall 1: Wenn du während deiner Elternkarenz nicht jeden Tag mit deinem Kind an derselben Wohnadresse gemeldet bist, erhältst du für die Tage, an denen das der Fall ist, kein Kinderbetreuungsgeld. Dadurch entsteht eine Versicherungslücke für diese Tage.
  • Fall 2: Wenn zwischen dem Ende des Kinderbetreuungsgeldes und dem Beginn deiner Bildungskarenz ein Tag oder mehrere Tage ohne Einkommen liegt, dann entsteht für diese Tage eine Versicherungslücke. Als Einkommen zählt das Wochengeld, das Kinderbetreuungsgeld und Einkommen durch die Arbeit. Info: Es darf zwischen dem Ende des Kinderbetreuungsgeldes und dem Beginn deiner Bildungskarenz überhaupt kein Tag dazwischen liegen.

Tipp:
Überprüfe ganz einfach, dass bei dir keine Versicherungslücke besteht: Auf dem Versicherungsdatenauszug sind alle deine Versicherungszeiten aufgelistet.

Um die Bildungskarenz starten zu können, benötigst du von deinem Arbeitgeber eine schriftliche Zustimmung. Dafür gibt es ein eigenes Formular. Klicke einfach auf das Bild, um das Formular herunterzuladen.

AMS Bescheinigung vom Arbeitgeber

Ich habe auch eine Ausfüllhilfe für die AMS-Bescheinigung erstellt.

Für den Fall, dass du Unterstützung beim Formular benötigst, schreibe mir einfach auf WhatsApp.

Schreib mir auf WhatsApp

Tipp 1:
Sprich so früh wie möglich mit deinem Arbeitgeber über die Bildungskarenz. Ist dein Arbeitgeber dafür offen, lass dir die Bildungskarenz gleich schriftlich bestätigen. Hast du einmal die Unterschrift für die Bildungskarenz, dann kann dir dein Arbeitgeber die Bildungskarenz auch nicht mehr verbieten.

Tipp 2:
Fülle das Formular bereits selbst aus. Wenn du mit deinem Arbeitgeber über die Bildungskarenz sprichst, dann ist nur mehr die Unterschrift und der Stempel von deinem Chef erforderlich.

Das Gesetz schreibt vor, dass du während der Bildungskarenz eine anerkannte Weiterbildung besuchen musst, um Weiterbildungsgeld beziehen zu können.

Eine Weiterbildung wird dann vom AMS anerkannt, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 20 Wochenstunden: Während deiner Bildungskarenz ist es erforderlich, einen Kurs mit einem Arbeitsaufwand von 20 Stunden pro Woche zu belegen. Falls es sich dabei um einen Online-Kurs handelt, müssen hiervon 5 Wochenstunden in Form eines Online-Tutorium auf einer eLearning-Plattform absolviert werden. Die verbleibenden 15 Wochenstunden können online oder offline gelernt werden. Es gibt noch eine Ausnahme: Wenn es in deiner Gemeinde während deiner Bildungskarenz keine Kinderbetreuungsmöglichkeit gibt, kannst du die Weiterbildung auf 16 Wochenstunden reduzieren.
  • Weiterbildungscharakter: Das im Kurs Erlernte hat einen Bezug für eine Anwendung bzw. Nutzung in einem Beruf. Diese Anforderung ist sehr weit gefasst und daher kommen fast alle Weiterbildungsmöglichkeiten in Frage, die zumindest 20 Wochenstunden umfassen.
  • Bildungseinrichtung: Der Kurs wird von einer offiziellen Bildungseinrichtung abgehalten. Wenn die Bildungseinrichtung das Ö-CERT hat, dann kannst du davon ausgehen, dass es sich um eine offizielle Bildungseinrichtung handelt. Die Wahl der Bildungseinrichtung hat einen großen Einfluss auf deine Zeit während der Bildungskarenz. Lies dazu meinen Tipp unten.

Tipp:
Wenn die Bildungseinrichtung einen guten Ruf beim AMS genießt, dann hast du während der Bildungskarenz eine Ruhe vom AMS.

Eines vorweg: wenn du dich für einen Online-Kurs von Walters Trainingszentrum entscheidest, dann hast du eine sichere Wahl getroffen.


Als Mutter oder Vater steht dir die Möglichkeit offen, die Bildungskarenz direkt im Anschluss an die bezahlte Elternkarenz (d.h. im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld) zu machen.

Diese Möglichkeit ist deshalb gegeben, da im Gesetz explizit festgehalten ist, dass es auf die Zeit VOR dem Mutterschutz ankommt.

Wenn du vor dem Mutterschutz zumindest die Rahmenfrist erfüllst (d.h. 28 Wochen lang entweder Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet hast), dann kannst du die Bildungskarenz nach der bezahlten Elternkarenz in Anspruch nehmen.

Die Bildungskarenz nach der Elternkarenz muss direkt nach dem letzten Tag des Kinderbetreuungsgeld starten. In der Info-Grafik findest du das grafisch dargestellt.

Start der Bildungskarenz ist direkt nach dem letzten Tag des Kinderbetreuungsgeldes

Vorteile:

  • Gesichertes Einkommen: Vom AMS erhältst du während deiner Bildungskarenz monatlich fixe Bezüge in Form des Weiterbildungsgeldes.
  • Familienzeit: Durch die Bildungskarenz schaffst du dir ausreichend zeitliche Freiräume für deine Familie.
  • Gesicherte Kinderbetreuung: Mit einer Bildungskarenz stehen dir zwei Optionen für die Kinderbetreuung offen:
    • Option 1: Du übernimmst selbst die Kinderbetreuung, denn mit einem Onlinekurs bist zu zeitlich und örtlich 100% flexibel.
    • Option 2: Durch die Bildungskarenz wird dir diese Option eröffnet: Viele Kinderbetreuungseinrichtungen benötigen einen Nachweis von dir, dass du 20 Wochenstunden verhindert bist. Erst dann kann dir ein Platz für die Kinderbetreuung zugesichert werden.
  • Örtliche Flexibilität: Du bist 100% örtlich flexibel. Dank der App kannst du den Kurs bei Walters Trainingszentrum von wo auch immer aus besuchen: von zu Hause aus oder im Ausland.
  • Zeitliche Flexibilität: Du kannst dir die Online-Lernzeit 100% frei einteilen. Wichtig dabei ist lediglich, dass du an mindestens 75 % der wöchentlichen Online-Tutorien teilnimmst.
  • Krankenversichert: Während der Bildungskarenz bist du und deine Kinder ohne weitere Kosten krankenversichert.
  • Unfallversichert: Während der Bildungskarenz bist du und deine Kinder ohne weitere Kosten unfallversichert.
  • Pensionszeitversichert: Während der Bildungskarenz bist du und deine Kinder ohne weitere Kosten pensionsversichert.
  • Erhaltung des Arbeitsplatzes: Wenn du die Bildungskarenz nutzt, bleibt dein Arbeitsplatz erhalten, und du kannst danach ganz normal wieder zu deinem Arbeitgeber zurückkehren.
  • Zuverdienstmöglichkeit: Während der Bildungskarenz kannst du bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat (Stand: 2024) dazu verdienen, entweder bei der gleichen Firma, bei einer anderen Firma oder, und das ist eine Ausnahme, auch als Selbstständige.
  • Elternteilzeit: Die Möglichkeit einer Elternteilzeit steht dir weiterhin zur Verfügung. Kontaktiere deinen Arbeitgeber in etwa 3 Monate vor dem Ende deiner Bildungskarenz und kläre die Modalitäten für deinen beruflichen Wiedereinstieg. Dein Kündigungsschutz wird wieder aktiviert.

Mögliches Risiko:

  • Kündigung: Ein Kündigungsschutz während der Bildungskarenz existiert nicht. Würde dich dein Arbeitgeber tatsächlich in der Bildungskarenz kündigen, so ist diese Kündigung in der Regel nicht wirksam, da eine solche Kündigung als Motivkündigung angesehen wird. Nur unter folgenden Fällen ist die Kündigung wirksam: dein Arbeitgeber wird insolvent oder die Firma deines Arbeitgebers wird geschlossen.

Für dich als Mama ist es das Wichtigste, dass du eine Weiterbildung wählst,

  • die dir einen Mehrwert bringt,
  • deren Kosten gering sind,
  • bei der du genügend Zeit für deine Familie und Kinder hast,
  • bei der du sowohl zeitlich und örtlich unabhängig bist und
  • die vom AMS 100% und garantiert anerkannt wird.

Mit einem eLearning Online-Kurs von Walters Trainingszentrum kannst du all diese Vorteile nutzen. Mache dir selbst gerne ein eigenes Bild. Hier geht es zur Internetseite von Walters Trainingszentrum.


In diesem Abschnitt habe ich den formellen Ablaufes vor, während und nach der Bildungskarenz detailliert beschrieben.

Erfahre in in einem kostenlosen Gespräch mit mir mehr über die Bildungskarenz. Ich geben dir Klarheit und führe dich durch den gesamten Ablauf.

Fülle die AMS-Bescheinigung aus und lasse diese vom Arbeitgeber unterzeichnen. Speichere dir das unterschriebene Dokument als PDF-Datei ab.

Mein Tipp: Hole dir die Unterschrift vom Arbeitgeber so früh wie möglich, jedoch spätestens so in etwa 5 bis 6 Wochen vor Beginn der Bildungskarenz.

Nimm dir am Besten ein Jahr für Ihre Bildungskarenz Zeit.

Melde dich bequem auf der Internetseite von Walters Trainingszentrum über diesen Link zum Bildungskarenz-Onlinekurs an. Die Online-Kurse von Walters ermöglichen dir die beste Zeit für die Bildungskarenz.

Mein Tipp: Melde dich so früh wie möglich für einen Kurs bei Walters Trainingszentrum an. Einerseits erinnert dich Walters Trainingszentrum, wann wichtige Termine für deine Bildungskarenz anstehen und andererseits hast du auch keine Storno-Kosten, falls du doch nicht in Bildungskarenz gehst.

Nach deiner Anmeldung erhältst du von Walters Trainingszentrum eine offizielle Bestätigung mit Unterschrift und Stempel. Speichere dir dieses Dokument ebenso als PDF-Datei ab.

Walters Trainingszentrum erinnert dich rechtzeitig an den Termin für den Antrag beim AMS. In etwa 2 bis 3 Wochen vor Beginn deiner Bildungskarenz reichst du die erforderlichen Unterlagen bei deiner zuständigen AMS-Servicestelle oder über dein eAMS-Konto ein. Folgende Unterlagen musst du dafür bereit haben:

  • unterschriebene AMS-Bescheinigung vom Arbeitgeber (aus Schritt 2)
  • unterschriebene offizielle Kursanmeldebestätigung von Walters (aus Schritt 4)
  • Scan von deinem Reisepass oder deinem Personalausweis
  • Scan der Geburtsurkunden deiner Kinder
  • Scan von deiner Heiratsurkunde (falls du geheiratet hast)

Mein Tipp 1: Solltest du irgendwelche Unterlagen nicht haben, dann reiche dennoch den Antrag ein. Das AMS gewährt dir dann eine Zusatzfrist, um die Dokumente nachzureichen.

Mein Tipp 2: In etwa zur selben Zeit kontaktiere nochmals deinen Arbeitgeber und erinnere ihn daran, dass er dich bei der Versicherung auf „Bildungskarenz gemäß § 11 AVRAG“ ummelden soll. In der Regel macht der Arbeitgeber das eigenständig, allerdings schadet eine freundliche Erinnerung bestimmt nicht.

Von deiner zuständigen AMS-Servicestelle oder über dein eAMS-Konto erhältst die Bestätigung zur Bildungskarenz.

Auf dieser Bestätigung findest du auch die Information über deinen Leistungsbezug während der Bildungskarenz.

Sollte das AMS weitere Informationen von dir benötigen, meldet sich das AMS sehr rasch bei dir.

Es kann sein, dass du die Bestätigung erst 1-2 Wochen nach(!) Beginn deiner Bildungskarenz erhältst. Das hat alles seine Richtigkeit.

Während der Bildungskarenz absolvierst du den eLearning Onlinekurs bei Walters Trainingszentrum. Dabei bist zu 100% flexibel: Ort, Zeitpunkt, Dauer und Lerngeschwindigkeit wählst du selbst. Wichtig ist lediglich, dass du an mindestens 75 % der wöchentlichen Online-Tutorien teilnimmst.

Am ersten Kurstag erhältst du die Zugangsdaten zur eLearning Plattform und den Link zur Walters-App für dein Handy bzw. Tablet.

Du kannst dir die 5 Stunden Online-Lernzeiten vollkommen frei einteilen. Falls es bei dir zeitlich mal eng wird, kannst du die 5 Stunden auch in einer anderen Woche nachholen oder auch vorarbeiten.

In etwa 3-4 Monate vor dem Ende deiner Bildungskarenz nimm Kontakt mit einem Arbeitgeber auf und kläre die Modalitäten für deinen Berufseinstieg nach der Bildungskarenz.

Mein Tipp: Gestalte deinen beruflichen Wiedereinstieg so, dass du in Elternteilzeit gehst. So kommst du wieder in den Genuss des Kündigungsschutzes.

Am Ende deiner Bildungskarenz erhältst du von Walters Trainingszentrum das Zertifikat. Es gibt keine Zwischenprüfungen und es gibt keine Abschlussprüfungen.

Mein Tipp: Achte, dass du die 5 Stunden Online-Zeit erfüllst und dann erhältst du in jedem Fall das Zertifikat.

Das Zertifikat über die erfolgreiche Absolvierung des Kurses reichst du bei deiner zuständigen AMS-Servicestelle oder über dein eAMS-Konto online ein. Das war’s schon.


In der Zeit der Bildungskarenz steht dir eine finanzielle Unterstützung in Form des Weiterbildungsgeldes zu. Das Weiterbildungsgeld dient dazu, den Lebensunterhalt während dieser Zeit zu sichern.

Die Höhe des Weiterbildungsgeldes wird nach denselben Methoden berechnet, wie das Arbeitslosengeld.

Auf der Internetseite von Walters Trainingszentrum kannst du dir selbst ausrechnen, wie hoch in etwa dein Weiterbildungsgeld sein wird.


Während der Bildungskarenz bist du und deine Kinder über das AMS bei der ÖGK voll versichert. Zu diesem Versicherungsschutz zählt:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pensionszeitversicherung

Wenn du zuvor bei der PVA oder einer anderen Versicherung versichert warst, kannst du dich gerne zusätzlich bei deiner Versicherung weiter versichern, um weitere Vorteile zu erhalten.


In den meisten Bundesländern in Österreich erhältst du eine finanzielle Förderung zu den Kurskosten. D.h. du kannst dir einen Teil der Kurskosten von den Förderstellung zurückholen.

Auf der Internetseite von Walters Trainingszentrum kannst du gleich nachlesen, wie du zu einer Förderung kommst.


Die Regelungen zur Bildungskarenz sind in § 11 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) festgelegt. Das AVRAG ist ein Bundesgesetz, das in ganz Österreich gilt.

§ 11 AVRAG sagt Folgendes: „Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat.“

Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass Arbeitnehmer eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen können, sofern ihr Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate lang bestanden hat. Die Dauer der Bildungskarenz muss dabei mindestens 2 Monate betragen und darf höchstens 12 Monate dauern.

Während der Bildungskarenz erhalten Arbeitnehmer eine finanzielle Unterstützung vom Staat Österreich, nämlich das Weiterbildungsgeld. Die Genehmigung einer Bildungskarenz und die Ausbezahlung des Weiterbildungsgeld obliegt dem Arbeitsmarktservice (AMS) in Österreich.

Die Regelungen zum Weiterbildungsgeld sind in § 26 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) festgelegt. Auch das AlVG ist ein Bundesgesetz und gilt in ganz Österreich.

§ 26 AlVG sagt Folgendes: „Personen, die eine Bildungskarenz gemäß § 11 AVRAG in Anspruch nehmen und die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllen gebührt für die vereinbarte Dauer ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes bei Erfüllung der nachstehenden Voraussetzungen.“

Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass Personen, die eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen und dabei die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllen, für die Zeit der Bildungskarenz ein Weiterbildungsgeld erhalten. Die Höhe dieses Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld, vorausgesetzt, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Die Regelungen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld sind in § 14 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) festgelegt.

§ 14 AlVG sagt Folgendes: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist erfüllt, „wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.“

Diese Regelung ist aus der Sicht einer Bildungskarenz zu lesen. Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass der Anspruch auf Weiterbildungsgeld dann erfüllt ist, wenn man innerhalb der letzten 12 Monate vor der Bildungskarenz zumindest 28 Wochen lang entweder Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hat.